Monatsarchiv für September 2007

Primärenergiebedarf

Samstag, den 29. September 2007

Der Primärenergiebedarf dient dazu, in Gebäuden effektiver mit Energie umzugehen. So lässt sich die Umwelt schützen und bares Geld sparen!

Für die Energieeinsparverordnung  ist der Primärenergiebedarf entscheidend

Die Energieeinsparverordnung, deren Kern der Primärenergiebedarf ist,  will das Sparen von Energie bei Gebäuden fördern und dabei den Technologieeinsatz so weit es geht dem Hausherren und seinen Beratern überlassen. Um hier jedoch verbindliche und vergleichbare Werte zu haben, wurde der Primärenergiebedarf entwickelt. Er enthält alle Faktoren, die Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes haben

Was ist der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes berücksichtigt neben der Energie, die für Heizung und Warmwasser benötigt wird, auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle (Bergbau, Ölquelle) über Aufbereitung (Kraftwerk, Raffinerie) und Transport bis zum Gebäude anfallen. So müssen, um eine kWh Strom aus der Steckdose zu erhalten, ca. 2,5 bis 3 kWh Primärenergie im Kraftwerk aufgewendet werden

Wie wird der Primärenergiebedarf ermittelt?

Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird der Endenergiebedarf eines Gebäudes mit dem Primärenergiefaktor multipliziert. Dieser Faktor wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Obergrenzen für den Primärenergiebedarf werden für jedes Haus gesondert berechnet. Der Primärenergiebedarf ist abhängig von der Hausgeometrie, dem Verhältnis von Gebäudeoberfläche zu Gebäudevolumen und von der Nutzfläche. Je größer ein Gebäude ist, umso niedriger ist die Obergrenze.

Klimafaktoren

Freitag, den 28. September 2007

Die Klimafaktoren des Grundstückes sollten bei der Planung eines Hausbaus unbedingt berücksichtigt werden. Durch eine entsprechende Vorgehensweise können negative Klimaeinflüsse wie Wind und Regen abgemindert und positive genutzt werden.

Welche Klimafaktoren gibt es?

Die wichtigsten Klimafaktoren sind die geografische Breite, die die grundsätzlichen Temperaturen in einer Region bestimmt. Die Lage eines Ortes am Meer dämpft die Temperaturschwankungen zwischen Sommer und Winter, sorgt aber auch für eine erhöhte Menge an Niederschlag als im Binnenland. In höheren Lagen und Bergregionen sind die Temperaturen niedriger. Auf der dem Wind zugewandten Seite fällt mehr Niederschlag als auf der abgewandten Seite.

Einfluss der Klimafaktoren auf den Energieverbrauch

Beim Bau eines Hauses sollten die Klimafaktoren in Betracht gezogen werden, da durch eine klimagerechte Bauweise viel Energie und somit Geld gespart werden kann. Direkte und indirekte Sonneneinstrahlung, Niederschlag und Windrichtung sollten bei der Planung mit einbezogen werden. Dann kann das Gebäude dementsprechend auf dem Grundstück platziert werden. So können z.B. durch eine Ausrichtung der Hauptwohnräume nach Süden Heizkosten gespart werden.

Klimagerechtes Bauen

Neben der Sonneneinstrahlung sollten auch andere Klimafaktoren bedacht werden. Klimagerechtes Bauen in unserer gemäßigten Klimazone erfordert Schutz vor winterlicher Auskühlung (z.B. durch Lage zum Wind, Dämmung und Beschattung) und Schutz vor Niederschläge, die in manchen Gegenden stark sein können. Durch eine entsprechende Planung kann man sicher stellen, dass Niederschlag und Wind möglichst wenig negative Einflüsse haben. Außerdem ist der Energiebedarf eines Hauses deutlich geringer, wenn Klimafaktoren berücksichtig wurden.

KfW

Donnerstag, den 27. September 2007

Bei besonders energiesparenden Neubauprojekten oder der Modernisierung von Altbauten kann eine Förderung durch die KfW in Betracht kommen. Diese Anstalt des öffentlichen Rechts fördert Baumaßnahmen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich von Energieverbrauch, Transmissionswärmeverlust und anderem Punkten erfüllen.

Die KfW

Das Kürzel „KfW“ ist vielen Bauherren und Hausbesitzern ein Begriff. Es steht für die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau, die heute als KfW Bankengruppe fünf Banken vereint. Die KfW fördert Existenzgründungen, vergibt Studentenkredite, finanziert Entwicklungshilfe und unterstützt Infrastrukturmaßnahmen.

Baufinanzierung durch die KfW

Im Zusammenhang mit dem Bau und der Modernisierung von Gebäuden sind vor allem die Möglichkeiten der Förderung durch die KfW Förderbank interessant. Vor allem Maßnahmen zur Energieeinsparung werden von der KfW mit verschiedenen Programmen gefördert. Neubauprojekte müssen bestimmten Standards entsprechen. So gibt es die KfW 40 und KfW 60 Häuser, deren Energieverbrauch 40 bzw. 60 kWh pro Jahr und m² Gebäudefläche nicht überschreiten darf. Weitere Projekte, die durch die KfW gefördert werden, sind Passivhäuser oder der Einbau von Fotovoltaikanlagen und von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien.

Voraussetzungen für eine Förderung

Ein Antrag auf Förderung durch die KfW muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Die Planung des Hausbaus sollte möglichst frühzeitig auf die Anforderungen der KfW ausgerichtet werden, damit Ihr Projekt durch Programme wie „Ökologisch Bauen“ oder „Wohnraum Modernisieren“ unterstützt wird. Hierbei sollte frühzeitig ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Mit einem Gebäude, was diesen Bedingungen entspricht, können pro Jahr hohe Energiekostenersparnisse erzielt werden. Zu weiteren Förderprogrammen der KfW gehören energetische Sanierungsmaßnahmen für Altbauten, Wohneigentumsprojekte und weitere Modernisierungsprogramme.

Heizwert

Montag, den 24. September 2007

Verschiedene Energieträger unterscheiden sich unter Anderem durch ihren Heizwert. Umgangssprachlich wird der Heizwert auch als „Energiegehalt“ bezeichnet.

Informationswert

Der Heizwert bezeichnet die spezifische nutzbare Energie, die bei der Verbrennung entsteht. Die Energie hängt dabei von der Masse und der Art des verbrannten Stoffes ab. Der Heizwert ist der Quotient aus der freiwerdenden Energie und der Masse des Brennstoffes. Er sagt allerdings nichts über die Verbrennungsgeschwindigkeit des Materials aus.

Heizwert von Energieträgern

Der Heizwert ist die maximal nutzbare Wärmemenge, die bei der Verbrennung eines Stoffes freigesetzt wird. Er wird oft in Kilojoule pro Kilogramm angegeben, in der Haustechnik jedoch vor allem in Kilowattstunden. Bei Heizöl wäre das eine Angabe in kWh pro Liter, bei Gas in kWh pro Kubikmeter und bei Holz in kWh pro kg. Der Heizwert von Heizöl beträgt ca. 10 kWh/l, von Erdgas 1 kWh/m³ und von Holz zwischen 4 und 5 kWh/kg.

Oberer und unterer Heizwert

Teilweise wird zwischen unterem Heizwert Hi und dem oberen Heizwert oder auch Brennwert Hs unterschieden. Der Brennwert umfasst den Heizwert und die Energie, die bei der Kondensation des Wasserdampfes frei wird, also die Kondensationswärme. Erst durch den Einsatz technischer Anlagen kann die bei der Verbrennung von Energieträgern entstehende Kondensationswärme nutzbar gemacht werden. Der Heizwert ist daher ca. 8- 10% niedriger als der Brennwert.

Heizwärmebedarf

Sonntag, den 23. September 2007

Um den Heizwärmebedarf zu ermitteln, muss folgendes berücksichtigt werden: Um ein Gebäude ein Jahr lang zu beheizen, wird eine bestimmte Energiemenge benötigt. Durch Lüftung und Abwärme entstehen Energieverluste.

Der Heizwärmebedarf

Als Heizwärmebedarf gilt die im Laufe eines Jahres verbrauchte Energiemenge der Heizung eines Hauses. Er wird in Kilowattstunden pro m² und Jahr angegeben (kWh/m²*a). Bei der Berechnung werden nur die tatsächlich beheizten Räume berücksichtigt: Keller und andere unbeheizte Räume bleiben außen vor. Der Jahres-Heizwärmebedarf ist diejenige Energiemenge, welche das Heizsystem für alle beheizten Räume in einem Jahr aufbringen muss.

Aussagekraft

Nicht mit eingerechnet werden der Energieaufwand für Warmwasser, Haustechnik und Klimaanlage. Damit entspricht der Heizwärmebedarf dem Energiebedarf, der nötig ist, um ein bestimmtes Haus ein Jahr lang zu beheizen. Die Berechnung des Heizwärmebedarfs ist derzeit in der Wärmeschutzverordnung festgelegt und wird in der kommenden Energieeinspar- Verordnung ebenfalls festgeschrieben sein.

Energiegewinne und -verluste

Durch Wärmeabgabe über Außenwände, Fenster und Dach geht Heizenergie verloren (sog. Transmissionswärmeverluste), während durch Sonneneinstrahlung, Gerätewärme, Beleuchtung und Körperwärme Energiegewinne entstehen. Auch durch Lüftung geht Wärme verloren. Daher werden bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs die Transmissionswärmeverluste und Lüftungsverluste addiert und von diesem Wert die internen Gewinne und Gewinne durch Sonneneinstrahlung abgezogen. Dämmung und Lage des Hauses (z.B. besonders schattig oder windig) beeinflussen den Bedarf an Heizenergie ebenfalls, werden jedoch nicht mit einbezogen. In Häusern neuerer Bauweise, wie z.B. Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern, ist der Heizwärmebedarf deutlich niedriger als bei älteren Häusern.

Heizkostenabrechnung

Samstag, den 22. September 2007

Eine Heizkostenabrechnung In einem vermieteten Gebäude muss als Teil der Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Die Heizkosten werden dabei abhängig von Wohnfläche und Verbrauch auf die einzelnen Mietparteien umgelegt.

Aufstellung der Kosten

Enthalten in der Heizkostenabrechnung sind alle Energielieferungen der Abrechnungsperiode enthalten. Als Abrechnungsperiode wird meist ein Jahr oder der Abrechnungszeitraum des Gaslieferanten gewählt. Wird Öl oder Kohle als Heizmittel verwendet, wird der zu Beginn vorhandene Bestand addiert und der Restbestand am Ende abgezogen. Außerdem werden die Kosten für die Bedienung und Wartung der Heizanlagen, für die Reinigung derer, den Schornsteinfeger und das Erstellen der Heizkostenabrechnung mit einbezogen.

Aufteilung

Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung geregelt. Sie müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, d.h. der Verbrauch der einzelnen Mietparteien muss durch separate Zähler oder sogenannte Stäbchen an den Heizkörpern erfasst und entsprechend gewichtet werden. Da die Heizenergie immer in gewissen Maße an anliegende Wohnungen abgegeben und nicht zu 100% genutzt wird, wird die Wohnungsgröße bei der Heizkostenabrechnung berücksichtig. Selbst wenn nicht geheizt wird, entstehen durch den Bereitschaftsbetrieb Kosten. Daher erfolgt die Verteilung zu 30- 50% nach der Wohn- und Nutzfläche und zu 50- 70% nach dem erfassten Verbrauch.
Fertigstellung
Die Heizkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen. Da meist mehrere Faktoren wie gestiegene Energiepreise, verändertes eigenes Heizverhalten oder veränderte Heizgewohnheiten der anderen Mieter die Kosten beeinflussen, ist es oft nicht einfach, Abrechnungen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Mietervereine bieten hierbei Unterstützung.

Gesamtenergieeffizienz

Freitag, den 21. September 2007

Mit der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes soll sichergestellt werden, dass bei Bauwerken in Zukunft möglichst effektiv mit Energie umgegangen wird. So sollen Kosten gespart und die Umwelt geschützt werden.

Klimaschutz wird Gesetz

Mit der Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ werden Ziele des globalen Umweltschutzes in geltendes EU-Recht umgesetzt.  Ziel ist es, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude neben der Raumheizung auch Kühl-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme sowie die Gebäudekonstruktion in die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz einzubeziehen.

Mit der Gesamtenergieeffizienz den CO2-Ausstoß senken

Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, seinen CO2-Ausstoß bis 2008/12 gegenüber dem Stand von 1990 um 21% zu senken. Da hierzulande der Energieverbrauch von Gebäuden eine der Hauptursachen der Emissionen ist, gilt es diese durch Einbeziehung der Gesamtenergieeffizienz zu reduzieren. Deshalb fordert die EU- Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ alle Mitgliedsländer dazu auf, schnell entsprechende Maßnahmen im Gebäudesektor umzusetzen, um die Gesamtenergieeffizienz von Bauten zu erhöhen.

Gesamtenergieeffizienz und Energieausweis

Ein Weg, die ehrgeizigen Ziele der EU bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erreichen, ist der Energieausweis. Er soll neben EU-weit verbindlichen Standards eine einheitliche und vergleichbare Handhabung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sicher stellen. Der Energieausweis soll unter anderem bei öffentlichen Gebäuden gut sichtbar ausgehängt werden, um so das Bewusstsein der Menschen für den Faktor Energieverbrauch  zu schärfen.

EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)

Donnerstag, den 20. September 2007

Die am 16. November 2002 verabschiedete EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) soll in Zeiten knapper Ressourcen dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizient errichtet werden.

Inhalte der neuen Richtlinie

In der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)  ist festgeschrieben, dass sie seit dem 4. Januar 2006 in den Mitgliedsländern in Kraft getreten sein muss. Die Richtlinie 2002/91/EG sieht vor, dass die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes durch genau definierte Kennwerte erfasst wird. In diese Kennwerte fließen alle Parameter ein, die im Bezug auf Energie von Bedeutung sind.

Parameter der EU-Richtlinie 2002/91/EG

In der Richtlinie, die auch unter dem Begriff „EPBD Energy Performance of Buildings Directive“ fungiert, werden viele verschiedene Energiefaktoren berücksichtigt, die beim Bau eines Gebäudes unumgänglich sind. Dazu gehören neben bekannten Energieverbrauchern wie Heizung, Lüftung, Klimaanlage und künstliche Beleuchtung laut EU-Richtlinie 2002/91/EG auch die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle, aktive und passive Solarsysteme, Sonnenschutz, natürliche Belüftung, Kraft-Wärme-Kopplung, Größe, Ausrichtung, und Außenklima.

Der Energieausweis: Kern der EU-Richtlinie 2002/91/EG

Neben der Festlegung verbindlicher Faktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist die Einführung des Energieausweises das vorrangige Ziel der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive). Dieser beinhaltet die wichtigsten Energieeigenschaften eines Gebäudes und muss gemäß der Gesetzgebung der EU-Staaten bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes vorgelegt werden.

Erneuerbare Energien

Dienstag, den 18. September 2007

Erneuerbare Energien (auch regenerative Energien), sind Energien, die quasi aus unerschöpflichen Quellen gewonnen werden. Neben den bereits erwähnten Energielieferanten Biomasse, Sonnenlicht und Windenergie gehören auch Wasserkraft sowie Erd- und Sonnenwärme zu den erneuerbaren Energien.

Erneuerbare Energien I: Sonnenlicht und Sonnenwärme.

Sonnenlicht und Sonnenwärme sind die populärsten erneuerbaren Energien in Deutschland. Die heimische Solarindustrie ist Weltmarktführer und entwickelt konstant neue Möglichkeiten, die erneuerbaren Energien der Sonne nutzbar zu machen. So kommt es, dass immer mehr Haushalte in Solarzellen investieren, um mit den erneuerbaren Energien Sonnenlicht und Sonnenwärme Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Erneuerbare Energien II: Windenergie und Wasserkraft

Die nächste wichtige Gruppe der erneuerbaren Energien sind Windenergie und Wasserkraft. Wasserkraft wird schon seit langem zur Energiegewinnung genutzt. Doch im Gegensatz zu Solar- und Windkraft sind die Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasserkraft seltener und unauffälliger. Meistens wird die erneuerbare Energie der Wasserkraft durch Stauseen nutzbar gemacht. Bekannter und offensichtlicher sind da die Windenergie-Anlagen. Überall schießen Windräder wie Pilze aus dem Boden und es entstehen sogar komplette Windparks, in denen aus Windenergie effektiv erneuerbare Energie gewonnen wird.

Erneuerbare Energien III: Biomasse und Erdwärme

Biomasse als erneuerbare Energie klingt zwar zunächst neu, bedeutet aber letztlich nichts anderes, als aus pflanzlichen Stoffen Energie zu gewinnen. Als Beispiel sei hier nur das verbrennen von Holz zur Wärmegewinnung genannt. Aber auch Alkohol aus Zuckerrohr oder Biodiesel (aus Raps- oder Sonnenblumenöl gewonnen) sind erneuerbare Energien aus Biomasse.
Erdwärme dagegen bezeichnet die Nutzung der in der obersten Schicht der Erdkruste gespeicherten Wärme. Man kann Erdwärme entweder direkt (in einer Wärmepumpenheizung) oder indirekt zur Erzeugung von elektrischem Strom nutzen. Mit der erneuerbaren Energie die weltweit in der Erdwärme vorhanden ist, könnte man theoretisch den Energiebedarf der Welt für die nächsten 100000 Jahre decken.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Dienstag, den 18. September 2007

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat erstmals 2002 in Kraft. Sie regelt den maximalen Primärenergiebdarf und Dämmstandards in Neubauten.

Neuregelungen der EnEV
Am 27.06.2007 verabschiedete das Bundeskabinett die EnEV 2007.
Die erweiterte Enerigieeinsparverordnung setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) um. Damit wir der Energieausweis für alle Gebäude Pflicht.
Die bisherige EnEV regelte nur die Energiepass-Pflicht für Neubauten. Diese wird jetzt schrittweise auf alle Gebäude ausgeweitet.
Ab dem 1.7.2008 müssen Eigentümer für alle Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1.1.2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude tritt die Regelung der neuen Energieeinsparverordnung ab dem 1.7.2009 in Kraft. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche, die geringer als 50qm ist.

Verbrauchsabhängiger oder bedarfsorientierter Energieausweis
Bis zum 1.10.2008 gilt Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchabhängigen und bedarfsorientierten Energieausweis. Danach muss laut Energieeinsparverordnung für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Geltung der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet wurden, ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden, es  sei denn, das Gebäude ist nach den Richtlinien der Wärmeschutzordnung modernisiert worden.
Für alle anderen Gebäude lässt die EnEV die Wahlfreiheit.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Energieeinsparverordnung 2007 erweitert den Kreis der potenziellen Aussteller. Ausgeweitet wurden die Rechte von Technikern und Handwerkern. Außerdem sind nun auch nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte als Aussteller für Energiepass-Aussteller zugelassen.