Monatsarchiv für September 2007

Energieverbrauchskennwert

Montag, den 17. September 2007

Der Energieverbrauchskennwert gibt Auskunft darüber, ob ein Gebäude ausreichend gedämmt und isoliert ist. Er wird auf der Basis der Abrechnungen für Heizkosten und gegebenenfalls Warmwasserkosten erstellt. Ein Annährungswert ist leicht zu ermitteln.

Berechnung

Zunächst rechnen Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch aus, z.B.:
Sie heizen mit Heizöl und verbrauchen ………….. Liter / Jahr x 10 = …………kWh / Jahr
Sie heizen mit Erdgas und verbrauchen …………. m³ / Jahr x 10 = ………….kWh / Jahr

Wenn Sie mit der Heizung auch Warmwasser erzeugen, berechnen Sie den Energieverbrauchskennwert wie folgt:
1.000 kWh x …………. Anzahl Personen = ……………. kWh / Jahr
Danach ziehen sie das Ergebnis der Warmwasserberechnung vom jährlichen Energieverbrauch ab:
…………… kWh / Jahr - ……………. kWh / Jahr = ………… kWh / Jahr (Zwischensumme)
Diese Zwischensumme teilen Sie durch ihre Wohnfläche in m².
……….. kWh / Jahr : …….. m² = …………… kWh / (m² Jahr)
Sie erhalten damit ihren Energieverbrauchskennwert.

Aussagekraft

Der errechnete Energieverbrauchskennwert stellt einen Anhaltspunkt zur Beurteilung der energetischen Qualität von Dämmung und Bausubstanz. Liegt er unter 120, leben Sie in einem Haus mit gutem energetischem Niveau. Bei einem Wert über 120 können erste energiesparende Maßnahmen sinnvoll sein. Haben Sie einen Wert über 200 errechnet, sollten Sie Maßnahmen zur Verringerung Ihres Energieverbrauchs planen. Bei einem Kennwert über 240 ist unbedingt eine umfassende Modernisierung Ihres Hauses prüfen.
Der Energieverbrauchskennwert kann durch eine verbesserte Dämmung von Außenwänden und Dach, Fenster mit Wärmeschutzverglasung und andere Maßnahmen verbessert werden.

Weitere Faktoren

Mit der obrigen Rechnung erhalten Sie einen Näherungswert. Wenn sie einen Energieberater mit der Berechnung beauftragen, werden auch Faktoren wie die Witterungslage (z.B. besonders kalte oder milde Winter) oder überdurchschnittliche Wohnungsleerstände zur Bestimmung des Energieverbrauchskennwertes berücksichtigt.

Energieverbrauch

Montag, den 17. September 2007

Energieverbrauch findet permanent und überall statt. Da jedoch die Ressourcen, aus denen Energie gewonnen wird, immer knapper werden, ist es nötig, den Energieverbrauch zu senken.

Was ist Energieverbrauch genau?

Eigentlich gibt es den Begriff des Energieverbrauches nicht – zumindest im streng wissenschaftlichen Sinne, da Energie in einem geschlossenen System nicht verbraucht sondern umgewandelt wird. Technisch wird mit dem Energieverbrauch die Umwandlung von Nutzenergie in Arbeit und Abwärme bezeichnet. In einem Haushalt entstehen so Strom und Wärme für Wasser und Heizung.

Energieverbrauch im Detail

Beim weltweiten Energieverbrauch liegen die Haushalte mit einem Bedarf von 30% an der Spitze, gefolgt vom Verkehr mit 28% und der Industrie mit 25%.  Die größten Energieverbraucher in den Haushalten sind Kühl- und Gefriergeräte (15,8%), gefolgt von Computern und Kommunikationsanlagen (12,2%) und Warmwasser (11,5%).

Den Energieverbrauch senken

Es ist kein Geheimnis mehr – die Menschheit verbraucht mehr Energie als es ihr gut tun würde. Fossile Brennstoffe gehen zur Neige und erneuerbare Energien sind noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar. Eine Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs ist somit der erste Schritt, den ein jeder unternehmen kann, um einer Energiekrise vorzubeugen.

Energiestandards

Sonntag, den 16. September 2007

Neue Energiestandards werden mit so vielversprechenden Namen wie Nullenergie- oder 3-Liter-Haus benannt. Doch sind diese Ziele realistisch? Was muss beim Hausbau oder der Modernisierung beachtet werden, um solche Energiestandards gerecht zu werden?

Die Energieeinsparverordnung als Leitlinie

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden Grenzwerte festgelegt, die einen Anreiz zum Energiesparen und Umweltschutz bieten sollen. Außerdem existieren spezielle Fördermöglichkeiten für energiesparendes Bauen. Die KfW- Förderbank fördert Neubauprojekte, die den KfW-60 und KfW-40- Standards gerecht werden, mit günstigen Krediten. Bei einem KfW-60-Haus handelt es sich um ein Gebäude, dessen Primärenergiebedarf 60 kWh pro m² und Jahr nicht überschreiten darf. Die weiteren Vorgaben richten sich nach den Grenzwerten der EnEV. In einem KfW-40- Haus muss der Primärenergiebedarf unter 40 kWh/m²a liegen. Um diese Vorgabe zu erreichen, muss das Haus sehr gut gedämmt und mit einer sparsamen Heizanlage und z.B. Fotovoltaikzellen ausgestattet sein.

Niedrigenergiehaus und Passivhaus

Weitere Energiestandards sind das Niedrigenergiehaus und das Passivhaus. Die Bauweise als Niedrigenergiehaus ist inzwischen bei Neubauten weitgehend Standard. Der Heizwärmebedarf eines Niedrigenergiehauses liegt bei ca. 40- 80 kWh/m²*a. Dafür sind eine besonders gute Dämmung und ein niedriger U-Wert der Gebäudewände nötig. Die Ausrichtung des Gebäudes nach Süden hilft, im Winter Energie zu sparen. Beim so genannten 3- Liter- Haus- Standard wird der Heizölbedarf mit nur 3 Litern pro Jahr angesetzt. Noch weniger als diese 3 l verbrauchen allerdings Passivhäuser. Ein Passivhaus muss unter 15 kWh/m²a verbrauchen, das entspricht 1,5 l Heizöl. Auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle muss mit 0,6 besonders niedrig sein.

Was man beachten muss

Bei dem ermittelten Primärenergiebedarf handelt es sich um rechnerische Größen, die auf der Grundlage von Planungen und vorgegebenen Werten zustande kommen. So wird der Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung in der EnEV pauschal mit 12 kWh/m²a veranschlagt- ein Wert, der als zu niedrig gilt. Des Weiteren muss der Energieaufwand, der für den Bau des Hauses nötig ist, einberechnet werden, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um ein Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus handelt. Über die Lebenszeit des Hauses amortisiert sich dieser Energieaufwand jedoch, so dass man bei Plusenergiehäusern tatsächlich von einem Energiegewinn sprechen kann.

Energieeinsparberatung

Samstag, den 15. September 2007

Das Thema Energieeffizienz spielt bei Hausbau und Modernisierung eine immer größere Rolle. Daher ist es bei einem Bauvorhaben sinnvoll, eine Energiesparberatung durchzuführen.

Von wem wird eine Energiesparberatung angeboten?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt mit dem Programm „Energiesparberatung vor Ort“ Energieberatungen für Wohngebäude. Diese werden von speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberatern durchgeführt. Ingenieur- und Architektenkammer bieten Weiterbildungen an, an deren Ende eine Prüfung abgelegt werden kann, die u.A. zum Ausstellen von Energieausweisen und zur Durchführung von Energiesparberatungen berechtigt. Bei einer Energiesparberatung sollten Möglichkeiten der Speicherung, des Verbrauchs, der Rückgewinnung und der Einsparung von Energie erörtert werden. Energieberater können auch Hinweise auf Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Bau- oder Modernisierungsprojekten geben.

Weitere Möglichkeiten

Auch die Verbraucherzentralen bieten Energiesparberatungen an. Unter einer zentralen Servicenummer sind die rund 400 Energieberatungsstellen erreichbar. Bei der Deutschen Energie Agentur dena kann man sich ebenfalls beraten lassen.

Ausstellung des Energieausweises

Nach einer Energiesparberatung und Begehung eines Gebäudes kann der in der EnEV vorgesehene Energieausweis ausgestellt werden. Darin wird ein Haus unter energetischen Gesichtspunkten beurteilt und es werden Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen empfohlen. Ab 2008 ist der Energieausweis für alle Wohnhäuser Pflicht, wenn sie verkauft werden sollen. Für Neubauten ist er das bereits seit 2002.

Energielabel

Freitag, den 14. September 2007

Auch für Gebäude kann errechnet werden, ob Energie in ihnen effizient genutzt wird, oder ob durch mangelnde Dämmung oder veraltete technische Anlange viel Energie verloren geht. Danach können Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt werden.

Ursprung: Energieverbrauch von Elektrogeräten

Energielabel sind den Meisten im Zusammenhang mit dem Kauf von Elektrogeräten ein Begriff. Bei den Energielabeln handelt es sich um Aufkleber, die den Energieverbrauch der Haushaltsgeräte angeben und sie entsprechend in Energieeffizienzklassen von A++ bis G einteilen. Die Energielabel sollen dem Kunden beim Kauf eine Orientierung bieten. Dieses Konzept wurde nun auf Gebäude übertragen.

Darstellung im Energieausweis

Der Energieausweis, der für Neubauten bereits Pflicht ist und beginnend mit dem 1. Oktober 2007 schrittweise auch für andere Gebäude eingeführt werden soll, enthält Angaben zum Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung etc. Daraus lässt sich die Gesamtenergieeffizienz des Hauses errechnen. Diese wird in einem Energielabel dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von dem grün unterlegten Bereich A (sehr effiziente Energienutzung) bis zum roten Bereich I (wenig effizient).

Abgrenzung der Effizienzklassen

Zunächst wurde für die Darstellung der Effizienzklassen ein Energielabel in Treppenform benutzt, welches dem von Haushaltsgeräten her bekannten Label ähnlich sieht. Dies wurde jedoch geändert, da eine scharfe Trennung der Energieeffizienzklassen bei Gebäuden kaum möglich ist. Eine dafür erforderliche Genauigkeit bei der Messung und Errechnung des Energiebedarfs ist in der Realität nicht zu erreichen. Daher ging die Deutsche Energie Agentur dena dazu über, einen Bandtacho als Energielabel zu benutzten, in dem die Energieeffizienzklassen fließend dargestellt werden.

Energieeinsparung

Mittwoch, den 12. September 2007

Möglichkeiten zur Energieeinsparung sind vielfältig. Durch einfache Maßnahmen und Modernisierungen bieten Haushaltsgeräte, Computer, Heizsysteme und auch Gebäude ein hohes Energiesparpotential.

Energieeinsparung

Energieeinsparung erfolgt durch alle Maßnahmen, die den Bedarf an Energie verringern. Auch eine Erhöhung der Effizienz der Energienutzung führt letztlich zu einer Energieeinsparung. Bei elektronischen Geräten reicht oft das Ausschalten des Gerätes im Gegensatz zu einem Stand- By Betrieb, um einen weitaus geringeren Energieverbrauch zu erreichen. Bei Gebäuden kann die Heizung in nicht genutzten Räumen ausgeschaltet werden, um Energie zu sparen.

Energieeinsparung in Gebäuden

Ein großes Energiesparpotential in Gebäuden birgt die Heizung. Neben dem Ausschalten in nicht genutzten Räumen kann durch eine verbesserte Wärmedämmung die Abgabe von Heizenergie an die Umwelt verringert werden. Dadurch wird weniger Heizenergie benötigt. Auch durch eine Wärmeschutzverglasung und eine Modernisierung der Heizanlage kann Energie gespart werden. Im Rahmen der Warmwasseraufbereitung bieten moderne Durchlauferhitzer und Wärmerückgewinnung Möglichkeiten zur Energieeinsparung.

Niedrigenergiehaus

In den letzen Jahren wurde die Energieeinsparung immer wichtiger. Dadurch entstanden neue Baukonzepte, die darauf basieren, Häuser mit einem möglichst geringen Energiebedarf zu errichten. Auch bei der Sanierung von Altbauten kann ein hohes Energiesparpotential realisiert werden. Diese Bautypen werden als Niedrigenergiehaus bezeichnet und in Form der KfW 40 und KfW 60 Häuser staatlich gefördert.

Energieeffizienz

Dienstag, den 11. September 2007

Die Energieeffizienz beschreibt den Nutzungsgrad der Energie, die in ein Verbrauchssystem eingespeist wird. Sie variiert je nach Gebäudetyp und Baujahr. Durch Maßnahmen zur effizienten Energienutzung lassen sich die Energiekosten oft stark reduzieren.

Kosten und Nutzen

Mit der Energieeffizienz bezeichnet man das Verhältnis von Energieaufwand zum Nutzen der eingesetzten Energie. Je weniger der aufgewandten Energie verloren geht, desto effizienter ist ein System. Das Ziel einer effizienten Energienutzung ist, in möglichst hohem Maße Nutzenergie aus der aufgewandten Energie zu gewinnen und die Energieverluste so gering wie möglich zu halten

Energieverluste

Energieverluste entstehen vor allem durch Dissipation, also das Entweichen von Energie z.B. in Form von Wärme, aus dem System heraus. Dies kann während des Energietransports, der Verteilung und der Nutzung geschehen. Energieverluste entstehen auch durch mangelnde Gebaudedämmung. Ungenutzte Energieanteile können durch Maßnahmen wie Wärmerückgewinnung oder Nutzung der Abwärme zurück gewonnen werden, was die Energieeffizienz steigert. Auch die Steigerung des Wirkungsgrades der Endgeräte trägt zu einer verbesserten Energieeffizienz bei.

Energieeffizienzklassen

Im Energiepass der Deutschen Energie Agentur dena werden Gebäude gemäß ihres Energieverbrauches in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese reichen von Klasse A bis I und werden im Energieausweis in Form eines Bandtachos dargestellt. Altbauten fallen in die schlechteren Energieeffizienzklassen, während in modernisierten Gebäude und Neubauten die eingesetzte Energie effizienter genutzt wird.

Energieberater

Montag, den 10. September 2007

Das Thema Energieeffizienz spielt bei Hausbau und Modernisierung eine immer größere Rolle. Dabei ist es hilfreich, das Fachwissen eines Energieberaters einzuholen.

Aufgaben des Energieberaters

Der Energieberater ist Bauherren und Hauskäufern dabei behilflich, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zum Energiesparen vorzunehmen und die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) umzusetzen. Er berät z.B. über geeigneter Dämmstoffe, um die Abgabe von Heizwärme über die Außenwände möglichst gering zu halten. Die Beratung sollte dabei immer unabhängig und neutral erfolgen. Energieberater können auch Hinweise auf Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Bau- oder Modernisierungsprojekten geben.

Qualifikationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt mit dem Programm „Energiesparberatung vor Ort“ Energieberatungen für Wohngebäude. Diese werden von speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberatern durchgeführt. Das BAFA stellt auch bestimmte Mindestanforderungen an den Energieberater-Bericht. Ingenieur- und Architektenkammer bieten Weiterbildungen an, an deren Ende eine Prüfung abgelegt werden kann, die u.A. zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt.

Ausstellung des Energieausweises

Nach einer Beratung und Begehung eines Gebäudes kann ein Energieberater den in der EnEV vorgesehenen Energieausweis ausstellen. Darin wird ein Haus unter energetischen Gesichtspunkten beurteilt und eingeordnet. Des Weiteren werden Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen empfohlen. Die Adressen von qualifizierten Beratern findet man z.B. über das BAFA oder das Deutsche Energieberaternetzwerk e.V., in dem sich Ingenieure, Architekten und Techniker, die Energieberatungen durchführen dürfen, zusammen geschlossen haben.

Der neue Energieausweis

Freitag, den 7. September 2007

Bedarfspass oder Verbrauchsausweis – was steht in welchem Energiepass?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis:

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis enthält den Energieverbrauchskennwert eines Gebäudes. Er hat den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre zur Grundlage. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung von Wohnungsleerständen im Gebäude und klimatischen Schwankungen.
Der Energieverbrauchskennwert ist abhängig vom Verhalten der Bewohner. Über den Energiestandard des Gebäudes wird damit nicht unbedingt eine Aussage getroffen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis.

Im Gegensatz zum verbrauchsabhängigen Energieausweis wird beim Bedarfspass ein objektiver Wert zum energetischen Standard des Hauses errechnet. Bei der Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen, die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Isolierung der Außenwände und des Daches berücksichtigt.
Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen Energieverbrauch eines Hauses, sondern ist ein objektiver Wert über die energetische Qualität des Gebäudes.

Ein Muster für einen Energieausweis kann man bei der dena herunterladen: www.dena-energieausweis.de

Ausstellungsberechtigte

Die Ausstellung eines Energieausweises dürfen nur qualifizierte und unabhängige Dienstleister vornehmen, die bei der Deutschen Energieagentur (dena) registriert sind. In der Regel sind dies Architekten, Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im Handwerk.

Kosten für den Energieausweis

Der Preis für einen Energieausweis ist im Gesetz nicht geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsorientierter Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer. Aussteller, die mit extremen Billig-Angeboten locken oder wesentlich mehr als 300 Euro verlangen, sind als nicht seriös einzustufen.

Gültigkeitsdauer

Ein Energiepass ist wie bisher zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer Gebäudemodernisierung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.

Der neue Energieausweis

Donnerstag, den 6. September 2007

Neue Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung beschlossen. In Kürze wird mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger gerechnet, so dass das Gesetz zum 1.10.2007 in Kraft treten kann.
Damit ist die Einführung des Energieausweises ab dem 1.7.2008 verpflichtend für Neubauten und Altbauten beschlossene Sache.
Bisher musste nur für Neubauten ein Energiepass ausgestellt werden, beim Verkauf eines Altbaus war die Vorlage eines Energieausweises nicht nötig.

Folgender Zeitplan gilt für die Umsetzung des Gesetzes:

• ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden;
• ab 1. Januar 2009 auch für alle später errichtete Wohngebäude;
• ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngbäude.

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Folgende Grundsätze und Bestimmungen sind einzuhalten:

• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder danach errichtet wurden, gilt nach wie vor die Wahlfreiheit.
• Für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten bleibt die Wahlfreiheit ebenfalls bestehen.
• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden, muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Wohngebäude, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder die gemäß dieses Standards modernisiert wurden. In diesen Fällen bleibt ebenfalls die Wahlfreiheit bestehen.
Für ein Gebäude mit einer Wohnfläche von unter 50 qm gilt die Pflicht nicht.
Alle öffentlichen Gebäude müssen ab dem 1.Juli 2009 gut sichtbar einen Energieausweis aushängen.
Ein Formular zum Download für den Energiepass findet sich auf den Internet-Seiten der Deutschen Energieagentur (dena): www.dena-energieausweis.de
Beim Fraunhofer-Institut wurde eine Software entwickelt, die den Energiekennwert für Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung aller Komponenten berechnet.