Monatsarchiv für Oktober 2007

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Donnerstag, den 11. Oktober 2007

Wie schon erwähnt, gibt es zwei verschiedene Arten des Energieausweises. es gibt Energieausweise, die auf dem Verbrauch basieren und welche, die auf dem Bedarf an Energie basieren.

Für denjenigen, der einen Energieausweis beötigt, ist vielleicht auch noch interessierant, dass sich beide Berechnungsmethoden nicht nur in der Genauigkeit, sondern auch in den Kosten unterscheiden.

So ist der auf dem Verbrauch basierende Energieausweis kostengünstiger, als der auf dem Bedarf beruhende Energieausweis. Das liegt daran, dass der Energiebedarf eines Hauses erheblich komplizierter zu bestimmen ist, als der Energieverbrauch eines Hauses.

Energieausweisinformationen in Bayreuth

Mittwoch, den 10. Oktober 2007

Heute um 19 Uhr gibt es im Balkonsaal der Stadthalle von Bayreuth einen Informationsabend zum Thema “Energiepass für Gebäude”. Fachreferenten stehen dabei dem Publikum Rede und Antwort.

Marktvorteil mit dem Energieausweis

Dienstag, den 9. Oktober 2007

Noch ist der Energieausweis nicht Pflicht. Wer allerdings bereits jetzt einen Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie vorlegen kann, hat einen Marktvorteil, denn das Thema ist bereits in den Medien präsent und potentielle Käufer werden mit hoher Wahrscheinlichkeit danach fragen. So kann man sich positiv von Verkäufern unterscheiden, die noch keinen Energieausweis vorlegen können.

Bauvorlageberechtigung

Montag, den 8. Oktober 2007

Eine Bauvorlageberechtigung ist für die Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich. Bauvorlageberechtigt sind Architekten und Ingenieure.

Voraussetzungen zur Bauvorlageberechtigung

Die Bauvorlageberechtigung liegt bei den Entwurfsverfassern, die damit auch für deren Inhalt verantwortlich ist. Dies sind Architekten, die Mitglied in einer Architektenkammer sind und mindestens 2- 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Auch Bauingenieure, die Mitglied einer Ingenieurskammer und dort in die Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind, haben ebenfalls die Befähigung, Genehmigungsplanungen für Bauvorhaben zu unterzeichnen.

Landesrechtliche Unterschiede

Da Bauvorlageberechtigungen unter Länderrecht fallen, unterscheiden sich die Voraussetzungen teilweise. Die Anforderungen an die Entwurfsverfasser sind durch die Landesbauordnung und die Regeln der Architekten- und Ingenieurskammern festgelegt.
In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich zu der Großen Bauvorlageberechtigung, die für alle Bauwerke gilt, eine Kleine Bauvorlageberechtigung, die Absolventen eines Bauingenieur- oder Architekturstudiums sowie Mauerer-, Betonbau- und Zimmermeister erhalten.

Verantwortung

Zur Genehmigung eines Bauvorhabens sind zahlreiche Nachweise erforderlich, z.B. über Standsicherheit, Brandschutz und Schallschutz. In den letzten Jahren kam den Bauvorlageberechtigten in diesem Zusammenhang immer mehr Verantwortung zu. Daher fordern die Ingenieurskammern, dass eine Große Bauvorlageberechtigung nur von Mitgliedern dieser Kammern ausgestellt werden dürfe, damit eine Aufsicht durch die Kammern gewährleistet werden kann.

Wärmebrücke

Montag, den 8. Oktober 2007

Die Außenwände eines Gebäudes sollten gut isoliert sein, damit das Temperaturgefälle zwischen Außen und Innen ausgeglichen wird. An Stellen, wo diese Isolierung mangelhaft ist, entstehen so genannte Wärmebrücken. Hier kann es im schlimmsten Fall zu Schimmelbildung kommen.

Wärmebrücke

Durch Wärmebrücken fließt die warme Raumluft schneller nach außen ab als in durch andere Bauteile. Dadurch herrschen im Bereich von Wärmebrücken an den Innenwänden niedrigere Temperaturen als in deren Umgebung, die Raumluft wird dort abgekühlt. Kühlere Luft kann allerdings weniger Wasser speichern als warme Luft- es kommt zu Feuchtigkeitsablagerung an der Wand, die einen Nährboden für Schimmel darstellt. Diese Schimmelbildung kann auch innerhalb eines Bauteiles stattfinden, wenn der Taupunkt der Luft innerhalb des Mauerwerkes oder der Isolierschicht liegt.

Vermeidung von Wärmebrücken

Meist findet man Wärmebrücken an Bauteilübergängen. Konstruktive Wärmebrücken entstehen, wenn Bauteile mit höherer Wärmeleitfähigkeit eine gedämmt Bauwand durchstoßen, z.B. an Balkonen, Rollladenkästen oder Fensterüberhängen. Bei geometrischen Wärmebrücken steht einer Innenwand eine größere Außenfläche gegenüber, dadurch kommt es zu erhöhtem Abfließen warmer Luft. Dies sind meist Ecken oder Mauervorsprünge. Wärmebrücken entstehen oft durch mangelhafte Planung des Mauerwerkes. Konstruktionsfehler durch ausragende Bauteile können nachträglich nur schwer behoben werden, daher ist bei der Planung unbedingt darauf zu achten, dass solche Schwachstellen vermieden werden. Wärmebrücken an Balkonen können z.B. durch den Einsatz von Isolierkörben verringert werden.

Negative Folgen

Finden sich in einem Gebäue viele Wärmebrücken, leiden nicht nur die Dämmeigenschaften. Neben der Gefahr der Schimmelbildung kommt es auch zu erhöhtem Heizkosten und Energieverbrauch. Durch das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten kann man die Folgen von Wärmebrücken mildern, Planungsfehler sind nachträglich jedoch auch bei einer Renovierung nur schwer zu beheben. In der Energieeinsparverordnung ist daher festgelegt, dass Wärmebrücken in neuen Gebäuden vermieden werden müssen.

Energieverbrauch eines Hauses nach dem Energieausweis

Montag, den 8. Oktober 2007

Der Energieausweis hilft potentiellen Hauskäufern, den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch des Hauses besser einschätzen zu können. Man sollte aber bedenken, dass sich aus den Angaben kein Anspruch ableiten lässt.

So gibt es zum Beispiel keinen rechtlichen Anspruch auf Modernisierung aufgrund der Angaben im Energieausweis.

Bandtacho

Sonntag, den 7. Oktober 2007

Mit dem Bandtacho wird der Primärenergiebedarf eines Gebäudes grafisch dargestellt. Eine effiziente Energienutzung wird grün, eine wenig effiziente rot dargestellt.

Der Energiepass

Im Energiepass der Deutschen Energie Agentur dena, den sich Hausbesitzer ausstellen lassen können, wird die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes in einem Bandtacho angegeben. Sie beschreibt den Nutzungsgrad der aufgewendeten Energie und variiert je nach Gebäudetyp und Baujahr.

Energieeffizienzklassen

Nach dem jeweiligen Primärenergiebedarf werden Häuser in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese reichen von A (sehr effizient) bis I (kaum effizient). Zunächst wurde die Klassifizierung in Form eines Treppenlabels angegeben. Die dabei erfolgende scharfe Abgrenzung der Energieklassen ist in der Realität jedoch wenig effektiv. Sie gibt eine Genauigkeit bei der Messung des Energieverbrauchs vor, die nicht gewährleistet werden kann. Daher ging die dena zur Verwendung eines Bandtachos über.

Visualisierung durch den Bandtacho
Der Bandtacho stellt die Übergänge zwischen sehr effizienter und wenig effizienter Energienutzung fließend dar. Er reicht von grün (Klasse A) über gelb und orange bis rot (Klasse I). Vergleichswerte wie die Energieklassen eines durchschnittlichem modernisierten Gebäudes und eines nicht modernisierter Altbaus sind ebenfalls eingetragen. Das hilft bei der Einordnung der Energiewerte des eigenen Gebäudes.

BAFA

Sonntag, den 7. Oktober 2007

Die Wärmeschutzverordnung wurde erstmals 1977 vom Bundestag beschlossen, der damit auf die Energieproblematik reagierte. Bis 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung genau beschrieben, wie bei Gebäuden durch bauliche Maßnahmen Energie gespart werden kann.

Gründe der Wärmeschutzverordnung

Als es 1973 zur ersten Ölkrise kam, wurde den westlichen Regierungen bewusst, wie sehr sie auf fossile Brennstoffe angewiesen waren und in welchem Ausmaß diese zum Teil verschwendet wurden. Um dieser Situation und auch den steigenden Energiepreisen zu begegnen, wurde als Teil des Energieeinsparungsgesetzes die Wärmeschutzverordnung verabschiedet.

Inhalte der Wärmeschutzverordnung

In ihrer zweiten Novellierung 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung festgeschrieben, dass bei neuen Gebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten an bestehenden Gebäuden bestimmte Mindestanforderungen an Wärmedämmung sowie Wärmeverluste erfüllt werden müssen. Ziel der Wärmeschutzverordnung war ein verbesserter Klimaschutz durch weniger CO2-Ausstoß.

Aus der Wärmeschutzverordnung wird die Energieeinsparverordnung

Am 1. Februar 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die neue Energieeinsparverordnung abgelöst. Diese vereint erstmals die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung in einem rechtsverbindlichen Dokument. Am Inhalt hat sich jedoch nicht grundlegendes geändert – noch immer ist es das Ziel, Gebäude durch geeignete bauliche Maßnahmen noch energieeffizienter zu machen.

Unklarheiten beim Energieausweis

Sonntag, den 7. Oktober 2007

Seit der Einführung des Energieausweises ist der Informationsbedarf bei den Bürgern zum Thema Energie und Energieausweis gestiegen.

Kein Wunder, viele sind verunsichert, was die Angaben auf dem Energieausweis betrifft.  So wird manchmal gedacht, die Empfehlungen auf dem Energieausweis zum Energiesparen müssten umgesetzt werden. Dazu besteht jedoch keine Pflicht.

Es sind lediglich Anregungen an den Hauseigentümer, die ihm helfen sollen, in Zukunft Energie zu sparen.

Wärmeschutzverordnung

Samstag, den 6. Oktober 2007

Die Wärmeschutzverordnung wurde erstmals 1977 vom Bundestag beschlossen, der damit auf die Energieproblematik reagierte. Bis 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung genau beschrieben, wie bei Gebäuden durch bauliche Maßnahmen Energie gespart werden kann.

Gründe der Wärmeschutzverordnung

Als es 1973 zur ersten Ölkrise kam, wurde den westlichen Regierungen bewusst, wie sehr sie auf fossile Brennstoffe angewiesen waren und in welchem Ausmaß diese zum Teil verschwendet wurden. Um dieser Situation und auch den steigenden Energiepreisen zu begegnen, wurde als Teil des Energieeinsparungsgesetzes die Wärmeschutzverordnung verabschiedet.

Inhalte der Wärmeschutzverordnung

In ihrer zweiten Novellierung 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung festgeschrieben, dass bei neuen Gebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten an bestehenden Gebäuden bestimmte Mindestanforderungen an Wärmedämmung sowie Wärmeverluste erfüllt werden müssen. Ziel der Wärmeschutzverordnung war ein verbesserter Klimaschutz durch weniger CO2-Ausstoß.

Aus der Wärmeschutzverordnung wird die Energieeinsparverordnung

Am 1. Februar 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die neue Energieeinsparverordnung abgelöst. Diese vereint erstmals die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung in einem rechtsverbindlichen Dokument. Am Inhalt hat sich jedoch nicht grundlegendes geändert – noch immer ist es das Ziel, Gebäude durch geeignete bauliche Maßnahmen noch energieeffizienter zu machen.