Bauvorlageberechtigung
Eine Bauvorlageberechtigung ist für die Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich. Bauvorlageberechtigt sind Architekten und Ingenieure.
Voraussetzungen zur Bauvorlageberechtigung
Die Bauvorlageberechtigung liegt bei den Entwurfsverfassern, die damit auch für deren Inhalt verantwortlich ist. Dies sind Architekten, die Mitglied in einer Architektenkammer sind und mindestens 2- 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Auch Bauingenieure, die Mitglied einer Ingenieurskammer und dort in die Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind, haben ebenfalls die Befähigung, Genehmigungsplanungen für Bauvorhaben zu unterzeichnen.
Landesrechtliche Unterschiede
Da Bauvorlageberechtigungen unter Länderrecht fallen, unterscheiden sich die Voraussetzungen teilweise. Die Anforderungen an die Entwurfsverfasser sind durch die Landesbauordnung und die Regeln der Architekten- und Ingenieurskammern festgelegt.
In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich zu der Großen Bauvorlageberechtigung, die für alle Bauwerke gilt, eine Kleine Bauvorlageberechtigung, die Absolventen eines Bauingenieur- oder Architekturstudiums sowie Mauerer-, Betonbau- und Zimmermeister erhalten.
Verantwortung
Zur Genehmigung eines Bauvorhabens sind zahlreiche Nachweise erforderlich, z.B. über Standsicherheit, Brandschutz und Schallschutz. In den letzten Jahren kam den Bauvorlageberechtigten in diesem Zusammenhang immer mehr Verantwortung zu. Daher fordern die Ingenieurskammern, dass eine Große Bauvorlageberechtigung nur von Mitgliedern dieser Kammern ausgestellt werden dürfe, damit eine Aufsicht durch die Kammern gewährleistet werden kann.
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