Befreiung vom Energieausweis

Der Verband Privater Bauherren e.V. weist in einer Pressemitteilung u.a. darauf hin, dass der Gesetzgeber alle Besitzer von Baudenkmälern, d.h. auch Eigentümer von Häusern unter Denkmalschutz von der Energieausweis-Pflicht befreit. Grund dafür ist, dass beispielsweise ein Anbringen von Dämmplatten an der Außenfassade bei einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus dem Sinn des Denkmalschutzes entgegen stünde.

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