Archiv der Kategorie ‘Fachbegriffe‘

Transmissionswärmeverlust

Dienstag, den 2. Oktober 2007

Über die Hauswände wird Wärme nach außen und an Nachbarwohnungen abgegeben. Diesen Wärmetransfer bezeichnet man als Transmissionswärmeverlust. Er sollte möglichst gering gehalten werden.

Transmissionswärmeverlust

Nicht nur das eigene Heizverhalten beeinflusst die Höhe der Heizkosten, auch das der Nachbarn spielt eine Rolle. Ist eine beheizte Wohnung von mehreren weniger stark beheizten Räumen umgeben, findet durch den Transmissionswärmeverlust eine Wärmeabgabe an die anliegen Wohnungen statt. Dadurch können die eigenen Heizkosten teilweise spürbar steigen. Daher werden Heizkosten in Mehrfamilienhäusern auch flächenmäßig umgerechnet, da andere Wohnungen von dem Heizverhalten der Nachbarn profitieren können.

Wärmeabgabe nach außen

Nicht nur zwischen einzelnen Wohnungen können Transmissionswärmeverluste entstehen, auch über die Außenwände eines Gebäudes wird Wärme abgegeben. Der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, beschreibt, wie viel Energie pro Stunde durch 1  m² Wandfläche nach außen fließt. Dieser Wert sollte möglichst niedrig sein, um unnötige Energieverluste zu vermeiden. Das erreicht man durch den Einsatz geeigneter Bau- und Dämmmaterialien.

Grenzwerte der EnEV

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden Grenzwerte für die Transmissionswärmeverluste von Gebäuden festgelegt. Für Nichtwohngebäude mit einem hohen Fensteranteil liegt der zulässige Transmissionswärmeverlust bei 1,55 W/(m²*K). Bei kleineren Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen ist der Wert niedriger und liegt bei 0,44 W/(m²*K). Ein geringer Transmissionswärmeverlust ist jedoch nicht nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erstrebenswert, sondern hilft auch, die Heizkosten zu senken, da dadurch weniger Wärme nach außen entweicht.

Über die Hauswände wird Wärme nach außen und an Nachbarwohnungen abgegeben. Diesen Wärmetransfer bezeichnet man als Transmissionswärmeverlust. Er sollte möglichst gering gehalten werden.

Transmissionswärmeverlust

Nicht nur das eigene Heizverhalten beeinflusst die Höhe der Heizkosten, auch das der Nachbarn spielt eine Rolle. Ist eine beheizte Wohnung von mehreren weniger stark beheizten Räumen umgeben, findet durch den Transmissionswärmeverlust eine Wärmeabgabe an die anliegen Wohnungen statt. Dadurch können die eigenen Heizkosten teilweise spürbar steigen. Daher werden Heizkosten in Mehrfamilienhäusern auch flächenmäßig umgerechnet, da andere Wohnungen von dem Heizverhalten der Nachbarn profitieren können.

Wärmeabgabe nach außen

Nicht nur zwischen einzelnen Wohnungen können Transmissionswärmeverluste entstehen, auch über die Außenwände eines Gebäudes wird Wärme abgegeben. Der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, beschreibt, wie viel Energie pro Stunde durch 1  m² Wandfläche nach außen fließt. Dieser Wert sollte möglichst niedrig sein, um unnötige Energieverluste zu vermeiden. Das erreicht man durch den Einsatz geeigneter Bau- und Dämmmaterialien.

Grenzwerte der EnEV

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden Grenzwerte für die Transmissionswärmeverluste von Gebäuden festgelegt. Für Nichtwohngebäude mit einem hohen Fensteranteil liegt der zulässige Transmissionswärmeverlust bei 1,55 W/(m²*K). Bei kleineren Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen ist der Wert niedriger und liegt bei 0,44 W/(m²*K). Ein geringer Transmissionswärmeverlust ist jedoch nicht nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erstrebenswert, sondern hilft auch, die Heizkosten zu senken, da dadurch weniger Wärme nach außen entweicht.

Thermografie

Montag, den 1. Oktober 2007

Mit Hilfe der Thermografie können Wärmeverteilungen auf Oberfläche bildhaft dargestellt werden. Mangelhaft gedämmte Bereiche und undichte Stellen in Gebäudehüllen erscheinen auf thermografischen Aufnahmen rot, während ausreichend gedämmte Bereiche i.d.R. grün dargestellt sind.

Wärmestrahlung sichtbar machen

Mit Hilfe von Thermografie kann Wärmestrahlung, die für das menschliche Auge nicht sichtbar ist, deutlich gemacht werden. Thermografische Aufnahmen werden mit einer Infrarotkamera gemacht, die von Häusern an die Umgebung abgegebene Wärmestrahlung mit einer Wellenlänge im Bereiche von etwa 8 bis 14 μm aufnimmt. Eine thermografische Messung sollte im Winter stattfinden, wenn sich Außen- und Innentemperatur um ungefähr 20° C unterscheiden. Temperaturunterscheide werden in der Thermografie mit farbigen Abstufungen dargestellt.

Erkennung von Baumängeln

Mängel an Dämmung und Bausubstanz sind oftmals schwer erkennbar oder werden erst bemerkt, wenn es bereits zu spät ist. Daher ist es empfehlenswert, schon während der Bauphase die Thermografie zu Rate zu ziehen. In Verbindung mit einem Blower- Door- Test kann man damit Schwachstellen und Leckagen aufspüren und noch vor Fertigstellung des Gebäudes beheben. Durch undichte Stellen in der Hauswand, Wärmebrücken oder fehlerhafte Dämmung kann es sonst zu Zugluft, Feuchtigkeits- und Schimmelbildung kommen. Das ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern führt auch zu einem erhöhten Energieverbrauch durch die Abgabe warmer Luft nach außen und somit höheren Energiekosten.

Vorteile thermografischer Überprüfungen

Werden schon während der Bauphase mit Hilfe der Thermografie die Dämmeigenschaften eines Gebäudes überprüft, lassen sich Mängel rechtzeitig beheben. Auch nachträgliche Prüfungen an Bestandsgebäuden helfen, kritische Bereiche zu identifizieren.Durch die Verwendung von Thermografie können Schäden festgestellt werden ohne dass das Mauerwerk auf gebrochen werden muss. Dadurch werden gezielte Nachbesserungen möglich und die Renovierungskosten gesenkt.

Primärenergiebedarf

Samstag, den 29. September 2007

Der Primärenergiebedarf dient dazu, in Gebäuden effektiver mit Energie umzugehen. So lässt sich die Umwelt schützen und bares Geld sparen!

Für die Energieeinsparverordnung  ist der Primärenergiebedarf entscheidend

Die Energieeinsparverordnung, deren Kern der Primärenergiebedarf ist,  will das Sparen von Energie bei Gebäuden fördern und dabei den Technologieeinsatz so weit es geht dem Hausherren und seinen Beratern überlassen. Um hier jedoch verbindliche und vergleichbare Werte zu haben, wurde der Primärenergiebedarf entwickelt. Er enthält alle Faktoren, die Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes haben

Was ist der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes berücksichtigt neben der Energie, die für Heizung und Warmwasser benötigt wird, auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle (Bergbau, Ölquelle) über Aufbereitung (Kraftwerk, Raffinerie) und Transport bis zum Gebäude anfallen. So müssen, um eine kWh Strom aus der Steckdose zu erhalten, ca. 2,5 bis 3 kWh Primärenergie im Kraftwerk aufgewendet werden

Wie wird der Primärenergiebedarf ermittelt?

Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird der Endenergiebedarf eines Gebäudes mit dem Primärenergiefaktor multipliziert. Dieser Faktor wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Obergrenzen für den Primärenergiebedarf werden für jedes Haus gesondert berechnet. Der Primärenergiebedarf ist abhängig von der Hausgeometrie, dem Verhältnis von Gebäudeoberfläche zu Gebäudevolumen und von der Nutzfläche. Je größer ein Gebäude ist, umso niedriger ist die Obergrenze.

Heizwert

Montag, den 24. September 2007

Verschiedene Energieträger unterscheiden sich unter Anderem durch ihren Heizwert. Umgangssprachlich wird der Heizwert auch als „Energiegehalt“ bezeichnet.

Informationswert

Der Heizwert bezeichnet die spezifische nutzbare Energie, die bei der Verbrennung entsteht. Die Energie hängt dabei von der Masse und der Art des verbrannten Stoffes ab. Der Heizwert ist der Quotient aus der freiwerdenden Energie und der Masse des Brennstoffes. Er sagt allerdings nichts über die Verbrennungsgeschwindigkeit des Materials aus.

Heizwert von Energieträgern

Der Heizwert ist die maximal nutzbare Wärmemenge, die bei der Verbrennung eines Stoffes freigesetzt wird. Er wird oft in Kilojoule pro Kilogramm angegeben, in der Haustechnik jedoch vor allem in Kilowattstunden. Bei Heizöl wäre das eine Angabe in kWh pro Liter, bei Gas in kWh pro Kubikmeter und bei Holz in kWh pro kg. Der Heizwert von Heizöl beträgt ca. 10 kWh/l, von Erdgas 1 kWh/m³ und von Holz zwischen 4 und 5 kWh/kg.

Oberer und unterer Heizwert

Teilweise wird zwischen unterem Heizwert Hi und dem oberen Heizwert oder auch Brennwert Hs unterschieden. Der Brennwert umfasst den Heizwert und die Energie, die bei der Kondensation des Wasserdampfes frei wird, also die Kondensationswärme. Erst durch den Einsatz technischer Anlagen kann die bei der Verbrennung von Energieträgern entstehende Kondensationswärme nutzbar gemacht werden. Der Heizwert ist daher ca. 8- 10% niedriger als der Brennwert.

Heizwärmebedarf

Sonntag, den 23. September 2007

Um den Heizwärmebedarf zu ermitteln, muss folgendes berücksichtigt werden: Um ein Gebäude ein Jahr lang zu beheizen, wird eine bestimmte Energiemenge benötigt. Durch Lüftung und Abwärme entstehen Energieverluste.

Der Heizwärmebedarf

Als Heizwärmebedarf gilt die im Laufe eines Jahres verbrauchte Energiemenge der Heizung eines Hauses. Er wird in Kilowattstunden pro m² und Jahr angegeben (kWh/m²*a). Bei der Berechnung werden nur die tatsächlich beheizten Räume berücksichtigt: Keller und andere unbeheizte Räume bleiben außen vor. Der Jahres-Heizwärmebedarf ist diejenige Energiemenge, welche das Heizsystem für alle beheizten Räume in einem Jahr aufbringen muss.

Aussagekraft

Nicht mit eingerechnet werden der Energieaufwand für Warmwasser, Haustechnik und Klimaanlage. Damit entspricht der Heizwärmebedarf dem Energiebedarf, der nötig ist, um ein bestimmtes Haus ein Jahr lang zu beheizen. Die Berechnung des Heizwärmebedarfs ist derzeit in der Wärmeschutzverordnung festgelegt und wird in der kommenden Energieeinspar- Verordnung ebenfalls festgeschrieben sein.

Energiegewinne und -verluste

Durch Wärmeabgabe über Außenwände, Fenster und Dach geht Heizenergie verloren (sog. Transmissionswärmeverluste), während durch Sonneneinstrahlung, Gerätewärme, Beleuchtung und Körperwärme Energiegewinne entstehen. Auch durch Lüftung geht Wärme verloren. Daher werden bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs die Transmissionswärmeverluste und Lüftungsverluste addiert und von diesem Wert die internen Gewinne und Gewinne durch Sonneneinstrahlung abgezogen. Dämmung und Lage des Hauses (z.B. besonders schattig oder windig) beeinflussen den Bedarf an Heizenergie ebenfalls, werden jedoch nicht mit einbezogen. In Häusern neuerer Bauweise, wie z.B. Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern, ist der Heizwärmebedarf deutlich niedriger als bei älteren Häusern.

Heizkostenabrechnung

Samstag, den 22. September 2007

Eine Heizkostenabrechnung In einem vermieteten Gebäude muss als Teil der Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Die Heizkosten werden dabei abhängig von Wohnfläche und Verbrauch auf die einzelnen Mietparteien umgelegt.

Aufstellung der Kosten

Enthalten in der Heizkostenabrechnung sind alle Energielieferungen der Abrechnungsperiode enthalten. Als Abrechnungsperiode wird meist ein Jahr oder der Abrechnungszeitraum des Gaslieferanten gewählt. Wird Öl oder Kohle als Heizmittel verwendet, wird der zu Beginn vorhandene Bestand addiert und der Restbestand am Ende abgezogen. Außerdem werden die Kosten für die Bedienung und Wartung der Heizanlagen, für die Reinigung derer, den Schornsteinfeger und das Erstellen der Heizkostenabrechnung mit einbezogen.

Aufteilung

Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung geregelt. Sie müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, d.h. der Verbrauch der einzelnen Mietparteien muss durch separate Zähler oder sogenannte Stäbchen an den Heizkörpern erfasst und entsprechend gewichtet werden. Da die Heizenergie immer in gewissen Maße an anliegende Wohnungen abgegeben und nicht zu 100% genutzt wird, wird die Wohnungsgröße bei der Heizkostenabrechnung berücksichtig. Selbst wenn nicht geheizt wird, entstehen durch den Bereitschaftsbetrieb Kosten. Daher erfolgt die Verteilung zu 30- 50% nach der Wohn- und Nutzfläche und zu 50- 70% nach dem erfassten Verbrauch.
Fertigstellung
Die Heizkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen. Da meist mehrere Faktoren wie gestiegene Energiepreise, verändertes eigenes Heizverhalten oder veränderte Heizgewohnheiten der anderen Mieter die Kosten beeinflussen, ist es oft nicht einfach, Abrechnungen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Mietervereine bieten hierbei Unterstützung.

Gesamtenergieeffizienz

Freitag, den 21. September 2007

Mit der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes soll sichergestellt werden, dass bei Bauwerken in Zukunft möglichst effektiv mit Energie umgegangen wird. So sollen Kosten gespart und die Umwelt geschützt werden.

Klimaschutz wird Gesetz

Mit der Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ werden Ziele des globalen Umweltschutzes in geltendes EU-Recht umgesetzt.  Ziel ist es, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude neben der Raumheizung auch Kühl-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme sowie die Gebäudekonstruktion in die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz einzubeziehen.

Mit der Gesamtenergieeffizienz den CO2-Ausstoß senken

Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, seinen CO2-Ausstoß bis 2008/12 gegenüber dem Stand von 1990 um 21% zu senken. Da hierzulande der Energieverbrauch von Gebäuden eine der Hauptursachen der Emissionen ist, gilt es diese durch Einbeziehung der Gesamtenergieeffizienz zu reduzieren. Deshalb fordert die EU- Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ alle Mitgliedsländer dazu auf, schnell entsprechende Maßnahmen im Gebäudesektor umzusetzen, um die Gesamtenergieeffizienz von Bauten zu erhöhen.

Gesamtenergieeffizienz und Energieausweis

Ein Weg, die ehrgeizigen Ziele der EU bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erreichen, ist der Energieausweis. Er soll neben EU-weit verbindlichen Standards eine einheitliche und vergleichbare Handhabung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sicher stellen. Der Energieausweis soll unter anderem bei öffentlichen Gebäuden gut sichtbar ausgehängt werden, um so das Bewusstsein der Menschen für den Faktor Energieverbrauch  zu schärfen.

EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)

Donnerstag, den 20. September 2007

Die am 16. November 2002 verabschiedete EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) soll in Zeiten knapper Ressourcen dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizient errichtet werden.

Inhalte der neuen Richtlinie

In der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)  ist festgeschrieben, dass sie seit dem 4. Januar 2006 in den Mitgliedsländern in Kraft getreten sein muss. Die Richtlinie 2002/91/EG sieht vor, dass die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes durch genau definierte Kennwerte erfasst wird. In diese Kennwerte fließen alle Parameter ein, die im Bezug auf Energie von Bedeutung sind.

Parameter der EU-Richtlinie 2002/91/EG

In der Richtlinie, die auch unter dem Begriff „EPBD Energy Performance of Buildings Directive“ fungiert, werden viele verschiedene Energiefaktoren berücksichtigt, die beim Bau eines Gebäudes unumgänglich sind. Dazu gehören neben bekannten Energieverbrauchern wie Heizung, Lüftung, Klimaanlage und künstliche Beleuchtung laut EU-Richtlinie 2002/91/EG auch die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle, aktive und passive Solarsysteme, Sonnenschutz, natürliche Belüftung, Kraft-Wärme-Kopplung, Größe, Ausrichtung, und Außenklima.

Der Energieausweis: Kern der EU-Richtlinie 2002/91/EG

Neben der Festlegung verbindlicher Faktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist die Einführung des Energieausweises das vorrangige Ziel der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive). Dieser beinhaltet die wichtigsten Energieeigenschaften eines Gebäudes und muss gemäß der Gesetzgebung der EU-Staaten bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes vorgelegt werden.

Erneuerbare Energien

Dienstag, den 18. September 2007

Erneuerbare Energien (auch regenerative Energien), sind Energien, die quasi aus unerschöpflichen Quellen gewonnen werden. Neben den bereits erwähnten Energielieferanten Biomasse, Sonnenlicht und Windenergie gehören auch Wasserkraft sowie Erd- und Sonnenwärme zu den erneuerbaren Energien.

Erneuerbare Energien I: Sonnenlicht und Sonnenwärme.

Sonnenlicht und Sonnenwärme sind die populärsten erneuerbaren Energien in Deutschland. Die heimische Solarindustrie ist Weltmarktführer und entwickelt konstant neue Möglichkeiten, die erneuerbaren Energien der Sonne nutzbar zu machen. So kommt es, dass immer mehr Haushalte in Solarzellen investieren, um mit den erneuerbaren Energien Sonnenlicht und Sonnenwärme Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Erneuerbare Energien II: Windenergie und Wasserkraft

Die nächste wichtige Gruppe der erneuerbaren Energien sind Windenergie und Wasserkraft. Wasserkraft wird schon seit langem zur Energiegewinnung genutzt. Doch im Gegensatz zu Solar- und Windkraft sind die Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasserkraft seltener und unauffälliger. Meistens wird die erneuerbare Energie der Wasserkraft durch Stauseen nutzbar gemacht. Bekannter und offensichtlicher sind da die Windenergie-Anlagen. Überall schießen Windräder wie Pilze aus dem Boden und es entstehen sogar komplette Windparks, in denen aus Windenergie effektiv erneuerbare Energie gewonnen wird.

Erneuerbare Energien III: Biomasse und Erdwärme

Biomasse als erneuerbare Energie klingt zwar zunächst neu, bedeutet aber letztlich nichts anderes, als aus pflanzlichen Stoffen Energie zu gewinnen. Als Beispiel sei hier nur das verbrennen von Holz zur Wärmegewinnung genannt. Aber auch Alkohol aus Zuckerrohr oder Biodiesel (aus Raps- oder Sonnenblumenöl gewonnen) sind erneuerbare Energien aus Biomasse.
Erdwärme dagegen bezeichnet die Nutzung der in der obersten Schicht der Erdkruste gespeicherten Wärme. Man kann Erdwärme entweder direkt (in einer Wärmepumpenheizung) oder indirekt zur Erzeugung von elektrischem Strom nutzen. Mit der erneuerbaren Energie die weltweit in der Erdwärme vorhanden ist, könnte man theoretisch den Energiebedarf der Welt für die nächsten 100000 Jahre decken.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Dienstag, den 18. September 2007

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat erstmals 2002 in Kraft. Sie regelt den maximalen Primärenergiebdarf und Dämmstandards in Neubauten.

Neuregelungen der EnEV
Am 27.06.2007 verabschiedete das Bundeskabinett die EnEV 2007.
Die erweiterte Enerigieeinsparverordnung setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) um. Damit wir der Energieausweis für alle Gebäude Pflicht.
Die bisherige EnEV regelte nur die Energiepass-Pflicht für Neubauten. Diese wird jetzt schrittweise auf alle Gebäude ausgeweitet.
Ab dem 1.7.2008 müssen Eigentümer für alle Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1.1.2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude tritt die Regelung der neuen Energieeinsparverordnung ab dem 1.7.2009 in Kraft. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche, die geringer als 50qm ist.

Verbrauchsabhängiger oder bedarfsorientierter Energieausweis
Bis zum 1.10.2008 gilt Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchabhängigen und bedarfsorientierten Energieausweis. Danach muss laut Energieeinsparverordnung für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Geltung der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet wurden, ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden, es  sei denn, das Gebäude ist nach den Richtlinien der Wärmeschutzordnung modernisiert worden.
Für alle anderen Gebäude lässt die EnEV die Wahlfreiheit.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Energieeinsparverordnung 2007 erweitert den Kreis der potenziellen Aussteller. Ausgeweitet wurden die Rechte von Technikern und Handwerkern. Außerdem sind nun auch nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte als Aussteller für Energiepass-Aussteller zugelassen.