Archiv der Kategorie ‘Gesetze‘

Neues Gesetz zum Energieausweis?

Donnerstag, den 22. September 2011

Sonntagsnachmittage sind die Lieblingszeiten der Makler, um Besichtigungstermine für Immobilien zu vereinbaren. Oftmals ist man nicht alleine in der möglichen neuen Traumimmobilie, sondern teilt sich den ersten Eindruck in alle Zimmer mit weiteren Interessenten. Nach dem ersten Blick sieht man Männer und Frauen, Eltern und Kinder in den unterschiedlichen Ecken stehen und beratschlagen ob die Immobilie den gewünschten Vorstellungen entspricht. Dabei sind die offensichtlichen Faktoren, wie Aufteilung der Zimmer, Helligkeit der Räume, ob das Badezimmer ein Fester und eine Badewanne hat oder ob es einen Balkon gibt im ersten Augenblick die wichtigen Details. Kaum ein Anwerber denkt an solche Dinge, wie den Verbrauch der Heizungen, ist die Fensterverdichtung neu und wie ist der genaue Energieverbrauch des Hauses?

Genau diese Fragen sollten sich aber Mieter und Käufer stellen, da eine schlecht isolierte Immobilie schnell zum Nebenkostenfresser werden kann. Eine schlechte Dämmung an Fenstern und Dächern oder die Nutzung von veralteten Heizungen kann die Nebenkosten in den kalten Wintermonaten schnell in ungeahnte Höhen treiben. Ein guter Makler oder Vermieter weist von sich aus darauf hin und hat im besten Fall schon einen ausgestellten Energieausweis über die Immobilie dabei. Der Energieausweis ist für Mieter und Käufer ein wichtiges Indiz auf die Qualität der Immobilie.

Foto (Thorben Wengert / pixelio.de)

In den letzten Wochen haben sich einige Änderungen ergeben, es soll eventuell zu einem neuen Entwurf für ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz kommen.  Die Ergänzung  soll bewirken, dass Verkäufer und Vermieter bereits bei der Inserierung der Immobilien verpflichtet werden die entsprechende Energieeffizienzklasse des Objektes anzugeben. Des Gesetzesentwurf sieht vor, dass  bei Verstoß der Vorschrift bis zu 1450 Euro Strafe zu zahlen sind. Diese Verpflichtung gilt für private und gewerbliche Vermieter und Verkäufer. Auch eine Ausnahmeregel für bestimmte Gebäudekategorien sieht das Gesetz vor. Zum 01.01.2012 sollte das Gesetz in Kraft treten und das  bisher geltende Energieaus­weis-Vorlage-Gesetz von 2006 aufgehoben werden. Das Gesetz hat nicht nur Befürworter, sondern die negativen Stimmen machen sich auch bemerkbar. So lehnt der Präsident des Immobilienrings IR solche Regulierungen ab  „Unsere Erfahrung, aber auch Stu­di­en zeigen, das Interesse an einer Lie­gen­schaft ist in erster Linie durch seine Lage bestimmt, die Anschaffungs­kosten wie auch die laufenden Kosten. Nach Energiekennzahlen werden Im­mo­bilien sicher nicht gesucht“.  Er räumt ein, dass in der Branche diese Kennzahlen sehr wichtig sind.

Bisher wurde der Energieausweis bei den Verbrauchern noch nicht gut angenommen und sollte stärker in den Fokus gebracht werden, da der Ausweis bei der Einsparung von versteckten Kosten sehr gut helfen kann.

Burgenland erhält Energieausweis

Mittwoch, den 12. März 2008

SPÖ und ÖVP haben sich im Burgenland auf ein neues Baugesetz geeinigt. Enthalten darin ist de rEnergieausweis. Im Baugesetz wird ein Energieausweis im Sinne der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verlangt. die Novelle wurde am Dienstag offiziell vorgestellt.

EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)

Donnerstag, den 20. September 2007

Die am 16. November 2002 verabschiedete EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) soll in Zeiten knapper Ressourcen dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizient errichtet werden.

Inhalte der neuen Richtlinie

In der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)  ist festgeschrieben, dass sie seit dem 4. Januar 2006 in den Mitgliedsländern in Kraft getreten sein muss. Die Richtlinie 2002/91/EG sieht vor, dass die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes durch genau definierte Kennwerte erfasst wird. In diese Kennwerte fließen alle Parameter ein, die im Bezug auf Energie von Bedeutung sind.

Parameter der EU-Richtlinie 2002/91/EG

In der Richtlinie, die auch unter dem Begriff „EPBD Energy Performance of Buildings Directive“ fungiert, werden viele verschiedene Energiefaktoren berücksichtigt, die beim Bau eines Gebäudes unumgänglich sind. Dazu gehören neben bekannten Energieverbrauchern wie Heizung, Lüftung, Klimaanlage und künstliche Beleuchtung laut EU-Richtlinie 2002/91/EG auch die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle, aktive und passive Solarsysteme, Sonnenschutz, natürliche Belüftung, Kraft-Wärme-Kopplung, Größe, Ausrichtung, und Außenklima.

Der Energieausweis: Kern der EU-Richtlinie 2002/91/EG

Neben der Festlegung verbindlicher Faktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist die Einführung des Energieausweises das vorrangige Ziel der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive). Dieser beinhaltet die wichtigsten Energieeigenschaften eines Gebäudes und muss gemäß der Gesetzgebung der EU-Staaten bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes vorgelegt werden.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Dienstag, den 18. September 2007

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat erstmals 2002 in Kraft. Sie regelt den maximalen Primärenergiebdarf und Dämmstandards in Neubauten.

Neuregelungen der EnEV
Am 27.06.2007 verabschiedete das Bundeskabinett die EnEV 2007.
Die erweiterte Enerigieeinsparverordnung setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) um. Damit wir der Energieausweis für alle Gebäude Pflicht.
Die bisherige EnEV regelte nur die Energiepass-Pflicht für Neubauten. Diese wird jetzt schrittweise auf alle Gebäude ausgeweitet.
Ab dem 1.7.2008 müssen Eigentümer für alle Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1.1.2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude tritt die Regelung der neuen Energieeinsparverordnung ab dem 1.7.2009 in Kraft. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche, die geringer als 50qm ist.

Verbrauchsabhängiger oder bedarfsorientierter Energieausweis
Bis zum 1.10.2008 gilt Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchabhängigen und bedarfsorientierten Energieausweis. Danach muss laut Energieeinsparverordnung für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Geltung der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet wurden, ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden, es  sei denn, das Gebäude ist nach den Richtlinien der Wärmeschutzordnung modernisiert worden.
Für alle anderen Gebäude lässt die EnEV die Wahlfreiheit.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Energieeinsparverordnung 2007 erweitert den Kreis der potenziellen Aussteller. Ausgeweitet wurden die Rechte von Technikern und Handwerkern. Außerdem sind nun auch nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte als Aussteller für Energiepass-Aussteller zugelassen.