dena rät zur Vorlage des Energieausweises

Die Deutsche Energie-Agentur GmBH (dena) hat anlässlich der Einführung des Energieausweises für Häuser bis zum Baujahr 1965 am 1. Juli noch einmal potentielle Mieter und Käufer von Wohnimmobilien dazu aufgerufen, sich den Energieausweis zu dem Gebäude vorlegen zu lassen. Dabei wird die Bedeutung der Farbskalen auf dem Energieausweis erläutert. Besonderes Augenmerk sollte man auf die vorgeschlagenen individuellen Verbesserungsvorschläge richten und bei einem angestrebten Mietverhältnis auch nachfragen, wann diese umgesetzt werden. gleichzeitig wird noch einmal auf dne Unterschied zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsorientierten Ausweis hingewiesen.

Generell ist es sicher richtig, sich den Energieausweis vorzeigen zu lassen. Man sollte sich aber überlegen, dass wenn mehrere Interessenten z.B. für eine Mietwohnung vorhanden sind, die Frage nach der Nachrüstung der Wohnung den Vermieter auch dazu verleiten kann, die Wohnung an eine weniger “nervende” Person zu vergeben. Hier sollte man in der individuellen Situation das richtige Fingerspitzengefühl beweisen und abwägen, ob man die Wohnung nicht auch ohne Nachrüstung akzeptieren kann.

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