Energieausweis für Nichtwohngebäude in Kraft

Zum heutigen 1. Juli gilt auch die Pflicht für Energieausweise für Nichtwohngebäude.  Dabei ist zu beachten, dass es sich um Gebäude mit mehr als 1000 qm Nutzfläche handelt, in denen Menschen öffentliche Dienstleistungen mit entsprechendem Besucheraufkommen erbringen. Dabei soll der Energieausweis so öffentlich ausgehangen werden,dass Besucher ihn zur Kenntnis nehmen.  Von der Regelung sind insbesondere Behörden und öffentliche Gebäude wie Schulen, Kitas oder Bibliotheken betroffen. Die Einführung für Nichtwohngebäude ist der vorerst letzte Schritt der Energieausweis-Einführung.

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