Energieausweis oder Energiepass?
Ursprünglich war der Ausdruck Energiepass richtig. Der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH entwickelte Prototyp trug noch den Namen Energiepass. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über dieĀ Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde die seit dem Januar 2002 existierende Energieeinsparverordnung (EnEV) erneut angepasst.
Die Verordnung benutzt den Namen Energieausweis für das bis dahin als Energiepass bekannte Dokument. Dementsprechend hat sich jetzt der Ausdruck Energieausweis auf dieser rechtlichen Basis durchgesetzt.
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