Energieausweis muss noch aufholen
Dienstag, den 23. August 2011Für die Interessenten von Miet- oder Kaufimmobilien hat der Gesetzgeber 2009 den Energieausweis für Immobilien eingeführt. Nach 2 Jahren Erfahrungen mit dem Energieausweis zeigt sich die Erfolgsbilanz recht durchwachsen. Aus eigenen Erhebungen und einer zugehörigen Studie schließt der Immobilenverband West, dass der Energieausweis unter geringer Nachfrage und Akzeptanz leidet.
Seit 2009 müssen Eigentümer von Immobilien auf Verlangen vor der Vermietung den Energieausweis vorlegen. Für den Verkauf von Immobilien gilt eine Vorlagepflicht. Der Energieausweis kommt in 2 Varianten vor. Der Bedarfsausweis ähnelt einem Gutachten, das von einem autorisierten Sachverständigen erstellt wird. Er besichtigt die Immobilie und macht eine gründliche Bestandsaufnahme aller getroffenen Maßnahmen und Eigenschaften zur Energieeffizienz. Die 2. Variante ist der Verbrauchsausweis. Er wird von einem Sachverständigen erstellt, der die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre als Grundlage analysiert. Dazu erfragt er zusätzliche Daten über die Nutzung und die Personenanzahl im Haushalt. Daraus errechnet er die Verbrauchswerte und erstellt den Energiepass. Eine Besichtigung der Immobilie findet in diesem Fall nicht statt.
Bisher ist die Nachfrage nach dem Energieausweis schleppend. Nur etwa die Hälfte der potenziellen Immobilenkäufer fragen aktiv danach. Bei Mietinteressenten ist es sogar nur ca. ein Drittel. Die Fachleute der Immobilienwirtschaft sehen mehrere Gründe, warum sich das Instrument am Markt so schwerfällig verhält. Die Mieter scheuen die Frage nach den Unterlagen, weil sie nicht schon vor Mietbeginn als unbequem und pingelig erscheinen wollen. Sie befürchten häufig, den Zuschlag für die Wohnung nicht zu erhalten, wenn sie sich als kritisch darstellen. Bei Käufern ist der Energiepass wegen seiner vielen Zahlen unbeliebt. Sie verlassen sich auf die persönliche Besichtigung und den vorhandenen baulichen Zustand.
Die Immobilienmakler verwenden in ihren Angeboten den Energieausweis nur selektiv. Oft sind die ermittelten Daten keine Kaufempfehlung wegen schlechter Energiebilanz. Dann wird das Papier lieber möglichst wenig erwähnt. Energieausweise mit positiver ökologischer und ökonomischer Bilanz werden dagegen gerne als verkaufsförderndes Werbeargument verwendet. Wünschenswert wäre für die Zukunft eine verbindliche Vorlagepflicht bei Vermietung oder Verkauf. Auch für bestehende Mietverhältnisse wäre die Maßnahme interessant und sinnvoll. Die Verbraucher haben sich beim Kauf von Elektrogeräten an die Energieausweise längst gewöhnt. Positiv wäre dies auch bei der Vermarktung von Immobilien.

