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Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)

Freitag, den 16. November 2007

Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) wird in Österreich die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Das Gesetz zielt auf mehr Energieeffizienz bei Bauvorhaben.“

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) regelt für Österreich die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden.

Von Brüssel nach Wien

Am 3. August 2006 beschloss die EU, eine verbindliche Richtlinie bezüglich der Energieeffizienz von Gebäuden zu verabschieden. Diese Maßnahme soll spätestens am 1.Januar 2008 in allen Mitgliedländern wirksam werden und wird in Österreich durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, kurz EAVG genannt, realisiert.

Das will das EAVG…

Exakt heißt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) “Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten.“ Damit wird auch schon die Bedeutung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes offensichtlich: Wer künftig Gebäude oder Räume verkauft oder vermietet, ist verpflichtet, seinem Vertragspartner einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen.

…und das lässt es zu:

Obwohl das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) auf dem Papier wasserdicht und unumgänglich erscheint, bietet es dennoch ein kleines aber effektives Hintertürchen: Sollte nämlich dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen §3 des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes kein Energieausweis vorgelegt werden, so gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.