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Energieeinsparverordnung in Kraft getreten

Mittwoch, den 3. Oktober 2007

Seit dem 1. Oktober 2007 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft, die den Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude regelt. Das Datum ist nicht zu verwechseln mit dem in Kraft treten der Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Diese beginnt am 1.1.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden. Hier gibt es den gesamten Text der Energieeinsparerordnung zu lesen.

Was ist der Energieausweis?

Dienstag, den 2. Oktober 2007

Der Energieausweis ist ein Dokument, das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 27. Juni 2007 als Neuregelung hinzugekommen ist.
Der Energieausweis soll den Energiebedarf eines Gebäudes dokumentieren. Ziel ist es, für den Käufer eines Gebäudes eine energetische Bewertung des Gebäudes transparent zu machen, da dies ein entscheidender Kostenfaktor ist.

dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Berechnungsarten für den Energieausweis.

Es gibt Energieausweise, die auf dem Energieverbrauch basieren und es gibt Energieausweise, die auf dem Energiebedarf basieren.