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EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)

Donnerstag, den 20. September 2007

Die am 16. November 2002 verabschiedete EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) soll in Zeiten knapper Ressourcen dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizient errichtet werden.

Inhalte der neuen Richtlinie

In der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)  ist festgeschrieben, dass sie seit dem 4. Januar 2006 in den Mitgliedsländern in Kraft getreten sein muss. Die Richtlinie 2002/91/EG sieht vor, dass die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes durch genau definierte Kennwerte erfasst wird. In diese Kennwerte fließen alle Parameter ein, die im Bezug auf Energie von Bedeutung sind.

Parameter der EU-Richtlinie 2002/91/EG

In der Richtlinie, die auch unter dem Begriff „EPBD Energy Performance of Buildings Directive“ fungiert, werden viele verschiedene Energiefaktoren berücksichtigt, die beim Bau eines Gebäudes unumgänglich sind. Dazu gehören neben bekannten Energieverbrauchern wie Heizung, Lüftung, Klimaanlage und künstliche Beleuchtung laut EU-Richtlinie 2002/91/EG auch die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle, aktive und passive Solarsysteme, Sonnenschutz, natürliche Belüftung, Kraft-Wärme-Kopplung, Größe, Ausrichtung, und Außenklima.

Der Energieausweis: Kern der EU-Richtlinie 2002/91/EG

Neben der Festlegung verbindlicher Faktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist die Einführung des Energieausweises das vorrangige Ziel der EU-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive). Dieser beinhaltet die wichtigsten Energieeigenschaften eines Gebäudes und muss gemäß der Gesetzgebung der EU-Staaten bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes vorgelegt werden.