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Neues Gesetz zum Energieausweis?

Donnerstag, den 22. September 2011

Sonntagsnachmittage sind die Lieblingszeiten der Makler, um Besichtigungstermine für Immobilien zu vereinbaren. Oftmals ist man nicht alleine in der möglichen neuen Traumimmobilie, sondern teilt sich den ersten Eindruck in alle Zimmer mit weiteren Interessenten. Nach dem ersten Blick sieht man Männer und Frauen, Eltern und Kinder in den unterschiedlichen Ecken stehen und beratschlagen ob die Immobilie den gewünschten Vorstellungen entspricht. Dabei sind die offensichtlichen Faktoren, wie Aufteilung der Zimmer, Helligkeit der Räume, ob das Badezimmer ein Fester und eine Badewanne hat oder ob es einen Balkon gibt im ersten Augenblick die wichtigen Details. Kaum ein Anwerber denkt an solche Dinge, wie den Verbrauch der Heizungen, ist die Fensterverdichtung neu und wie ist der genaue Energieverbrauch des Hauses?

Genau diese Fragen sollten sich aber Mieter und Käufer stellen, da eine schlecht isolierte Immobilie schnell zum Nebenkostenfresser werden kann. Eine schlechte Dämmung an Fenstern und Dächern oder die Nutzung von veralteten Heizungen kann die Nebenkosten in den kalten Wintermonaten schnell in ungeahnte Höhen treiben. Ein guter Makler oder Vermieter weist von sich aus darauf hin und hat im besten Fall schon einen ausgestellten Energieausweis über die Immobilie dabei. Der Energieausweis ist für Mieter und Käufer ein wichtiges Indiz auf die Qualität der Immobilie.

Foto (Thorben Wengert / pixelio.de)

In den letzten Wochen haben sich einige Änderungen ergeben, es soll eventuell zu einem neuen Entwurf für ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz kommen.  Die Ergänzung  soll bewirken, dass Verkäufer und Vermieter bereits bei der Inserierung der Immobilien verpflichtet werden die entsprechende Energieeffizienzklasse des Objektes anzugeben. Des Gesetzesentwurf sieht vor, dass  bei Verstoß der Vorschrift bis zu 1450 Euro Strafe zu zahlen sind. Diese Verpflichtung gilt für private und gewerbliche Vermieter und Verkäufer. Auch eine Ausnahmeregel für bestimmte Gebäudekategorien sieht das Gesetz vor. Zum 01.01.2012 sollte das Gesetz in Kraft treten und das  bisher geltende Energieaus­weis-Vorlage-Gesetz von 2006 aufgehoben werden. Das Gesetz hat nicht nur Befürworter, sondern die negativen Stimmen machen sich auch bemerkbar. So lehnt der Präsident des Immobilienrings IR solche Regulierungen ab  „Unsere Erfahrung, aber auch Stu­di­en zeigen, das Interesse an einer Lie­gen­schaft ist in erster Linie durch seine Lage bestimmt, die Anschaffungs­kosten wie auch die laufenden Kosten. Nach Energiekennzahlen werden Im­mo­bilien sicher nicht gesucht“.  Er räumt ein, dass in der Branche diese Kennzahlen sehr wichtig sind.

Bisher wurde der Energieausweis bei den Verbrauchern noch nicht gut angenommen und sollte stärker in den Fokus gebracht werden, da der Ausweis bei der Einsparung von versteckten Kosten sehr gut helfen kann.