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Heizkostenabrechnung

Samstag, den 22. September 2007

Eine Heizkostenabrechnung In einem vermieteten Gebäude muss als Teil der Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Die Heizkosten werden dabei abhängig von Wohnfläche und Verbrauch auf die einzelnen Mietparteien umgelegt.

Aufstellung der Kosten

Enthalten in der Heizkostenabrechnung sind alle Energielieferungen der Abrechnungsperiode enthalten. Als Abrechnungsperiode wird meist ein Jahr oder der Abrechnungszeitraum des Gaslieferanten gewählt. Wird Öl oder Kohle als Heizmittel verwendet, wird der zu Beginn vorhandene Bestand addiert und der Restbestand am Ende abgezogen. Außerdem werden die Kosten für die Bedienung und Wartung der Heizanlagen, für die Reinigung derer, den Schornsteinfeger und das Erstellen der Heizkostenabrechnung mit einbezogen.

Aufteilung

Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung geregelt. Sie müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, d.h. der Verbrauch der einzelnen Mietparteien muss durch separate Zähler oder sogenannte Stäbchen an den Heizkörpern erfasst und entsprechend gewichtet werden. Da die Heizenergie immer in gewissen Maße an anliegende Wohnungen abgegeben und nicht zu 100% genutzt wird, wird die Wohnungsgröße bei der Heizkostenabrechnung berücksichtig. Selbst wenn nicht geheizt wird, entstehen durch den Bereitschaftsbetrieb Kosten. Daher erfolgt die Verteilung zu 30- 50% nach der Wohn- und Nutzfläche und zu 50- 70% nach dem erfassten Verbrauch.
Fertigstellung
Die Heizkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen. Da meist mehrere Faktoren wie gestiegene Energiepreise, verändertes eigenes Heizverhalten oder veränderte Heizgewohnheiten der anderen Mieter die Kosten beeinflussen, ist es oft nicht einfach, Abrechnungen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Mietervereine bieten hierbei Unterstützung.