Archiv des Tags ‘verbrauchsausweis’

Ostthüringer Zeitung zum Energieausweis

Dienstag, den 4. März 2008

In der Ostthüringer Zeitung findet sich ein Beitrag zum Energieausweis. Das Fazit, welches dort gezogen wird, finde ich allerdings diskussionsbedürftig. Es wird geschrieben, dass beide Ausweis-Formen (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) die gleiche Anerkennung finden. Das mag formal gesetzlich richtig sein. Es ist aber unter Experten recht unumstritten, dass der Bedarfsausweis korrektere Ergebnisse für den Verbraucher liefert und weniger manipulierbar ist. Deshalb ist der Tipp am Ende des Artikels, noch schnell aus Kostengründen einen verbrauchsorientierten Energieausweis zu erwerben, so nicht weiter zu empfehlen.

Augsburger Allgemeine zum Energieausweis

Freitag, den 4. Januar 2008

Die Augsburger Allgemeine hat einen Artikel zum Energieausweis geschrieben.  Dort wird immerhin auf den Unterschied zwischen Verbrauchs-und Bedarfsausweis eingegangen.  Nach dem Lesen des Artikels werden sich aber meiner Ansicht nach viel Verbraucher für den Verbrauchsausweis entscheiden, da meines Erachtens nach die Vorteile des Bedarfsausweises nicht konkret genug dargestellt werden. Zudem dürfte für Viele das Kostenargument entscheidend sein.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Donnerstag, den 11. Oktober 2007

Wie schon erwähnt, gibt es zwei verschiedene Arten des Energieausweises. es gibt Energieausweise, die auf dem Verbrauch basieren und welche, die auf dem Bedarf an Energie basieren.

Für denjenigen, der einen Energieausweis beötigt, ist vielleicht auch noch interessierant, dass sich beide Berechnungsmethoden nicht nur in der Genauigkeit, sondern auch in den Kosten unterscheiden.

So ist der auf dem Verbrauch basierende Energieausweis kostengünstiger, als der auf dem Bedarf beruhende Energieausweis. Das liegt daran, dass der Energiebedarf eines Hauses erheblich komplizierter zu bestimmen ist, als der Energieverbrauch eines Hauses.

Der neue Energieausweis

Donnerstag, den 6. September 2007

Neue Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung beschlossen. In Kürze wird mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger gerechnet, so dass das Gesetz zum 1.10.2007 in Kraft treten kann.
Damit ist die Einführung des Energieausweises ab dem 1.7.2008 verpflichtend für Neubauten und Altbauten beschlossene Sache.
Bisher musste nur für Neubauten ein Energiepass ausgestellt werden, beim Verkauf eines Altbaus war die Vorlage eines Energieausweises nicht nötig.

Folgender Zeitplan gilt für die Umsetzung des Gesetzes:

• ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden;
• ab 1. Januar 2009 auch für alle später errichtete Wohngebäude;
• ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngbäude.

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Folgende Grundsätze und Bestimmungen sind einzuhalten:

• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder danach errichtet wurden, gilt nach wie vor die Wahlfreiheit.
• Für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten bleibt die Wahlfreiheit ebenfalls bestehen.
• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden, muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Wohngebäude, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder die gemäß dieses Standards modernisiert wurden. In diesen Fällen bleibt ebenfalls die Wahlfreiheit bestehen.
Für ein Gebäude mit einer Wohnfläche von unter 50 qm gilt die Pflicht nicht.
Alle öffentlichen Gebäude müssen ab dem 1.Juli 2009 gut sichtbar einen Energieausweis aushängen.
Ein Formular zum Download für den Energiepass findet sich auf den Internet-Seiten der Deutschen Energieagentur (dena): www.dena-energieausweis.de
Beim Fraunhofer-Institut wurde eine Software entwickelt, die den Energiekennwert für Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung aller Komponenten berechnet.