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Mieter müssen Energieverbrauch nennen

Freitag, den 3. Juli 2009

N24 berichtet aktuell von einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe. darin geht es um einen Fall, bei dem der Vermieter einen Energieausweis für sein Haus beantragen wollte und deshalb die Mieter um Auskunft bezüglich ihres Verbrauchs in den letzten Jahren bat. diese Angaben sind bei der Erstellung eines sog. Verbrauchsausweises notwendig. Da die Mieter sich weigerten, die angaben an den Vermieter mitzuteilen, klagte dieser und bekam Recht. Die Richter sehen es als notwendig an, dass die Mieter die Verbrauchsangaben an den Vermieter herausgeben. Wer diesen Konflikt umgehen will, kann natürlich auch einen Bedarfsausweis beantragen, der die alten Verbrauchswerte nicht benötigt.

Was bringt der Energieausweis Vermietern und Mietern?

Freitag, den 26. Oktober 2007

Der Energieausweis kann auch durchaus für Vermieter interessant sein, die bereits feste Mieter für ihr Haus besitzen. Aufgrund dem im Energieausweis gemachten Vorschläge zum Energiesparen, die insbesondere beim Bedarfsausweis sehr dezidiert ausfallen, kann der Vermieter das Haus energetisch nachbessern. Das senkt die Nebenkosten in form von Heizkosten. Der Vermieter kann dann beispielsweise die Grundmiete erhöhen, aber immer noch unter den Kosten der vorherigen Miete + Nebenkosten bleiben. Das freut dann Vermieter und Mieter. Der Vermieter kann über die Erhöhung seine Investition langfristig wieder zurückgewinnen. Gleichzeitig werden Umweltressourcen geschont.