Wärmeschutzverordnung
Samstag, den 6. Oktober 2007Die Wärmeschutzverordnung wurde erstmals 1977 vom Bundestag beschlossen, der damit auf die Energieproblematik reagierte. Bis 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung genau beschrieben, wie bei Gebäuden durch bauliche Maßnahmen Energie gespart werden kann.
Gründe der Wärmeschutzverordnung
Als es 1973 zur ersten Ölkrise kam, wurde den westlichen Regierungen bewusst, wie sehr sie auf fossile Brennstoffe angewiesen waren und in welchem Ausmaß diese zum Teil verschwendet wurden. Um dieser Situation und auch den steigenden Energiepreisen zu begegnen, wurde als Teil des Energieeinsparungsgesetzes die Wärmeschutzverordnung verabschiedet.
Inhalte der Wärmeschutzverordnung
In ihrer zweiten Novellierung 1995 wurde in der Wärmeschutzverordnung festgeschrieben, dass bei neuen Gebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten an bestehenden Gebäuden bestimmte Mindestanforderungen an Wärmedämmung sowie Wärmeverluste erfüllt werden müssen. Ziel der Wärmeschutzverordnung war ein verbesserter Klimaschutz durch weniger CO2-Ausstoß.
Aus der Wärmeschutzverordnung wird die Energieeinsparverordnung
Am 1. Februar 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die neue Energieeinsparverordnung abgelöst. Diese vereint erstmals die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung in einem rechtsverbindlichen Dokument. Am Inhalt hat sich jedoch nicht grundlegendes geändert – noch immer ist es das Ziel, Gebäude durch geeignete bauliche Maßnahmen noch energieeffizienter zu machen.