Trinkwasserwärmebedarf

Der Trinkwasserwärmebedarf gibt an, wie viel Energie zur Erwärmung des Trinkwassers notwendig ist. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde ein pauschaler Wert für den Trinkwasserwärmebedarf eines jeden Gebäudes etabliert.

Trinkwasserwärmebedarf

Die Energiemenge, die zur Erwärmung des Trinkwassers notwendig ist, wird als Trinkwasserwärmebedarf bezeichnet. Ähnlich dem Heizwärmebedarf wird sie in Kilowattstunden pro m² pro Jahr angegeben (kWh/m²*a).

Pauschaler Wert

Durch die Energieeinsparverordnung von 2002 wird der jährliche Trinkwasserwärmebedarf pauschal mit 12,5 kWh/m²*a festgelegt, was einem Bedarf von 23 l/Person/Tag entspricht. Dieser Wert wird von Experten als eher niedrig angesehen. Gleichzeitig wird durch einen einheitlichen Wert die Berechnung des Jahres- Primärenergiebedarfs erleichtert.

Primärenergiebedarf

Der Jahres- Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie benötigt wird, um ein Gebäude ein Jahr zu beheizen und mit warmem Trinkwasser zu versorgen. Er wird ebenfalls in kWh pro Jahr und m² angegeben. Er wird berechnet, indem der Jahres- Heizwärmebedarf und der Trinkwasserwärmebedarf addiert werden und davon die Anlagenaufwandszahl abgezogen wird. Die Anlagenaufwandszahl ist das Maß für die Effizienz der Anlagentechnik; je niedriger sie ist, desto wirkungsvoller ist das Heiz- und Warmwasserbereitungssystem.

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